Verfassungsgerichtshof prüft Gesetzentwurf zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen – Damit Bayern Heimat bleibt!“
München (10.4.2018). „Wir sind darauf vorbereitet.“ Ludwig Hartmann, Sprecher des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ zeigt sich unbeeindruckt, dass die Zulässigkeit des am 7. März von einem breiten Bündnis eingereichten Volksbegehrens durch den bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) geprüft werden soll. „Die CSU-Regierung spielt hier lediglich auf Zeit“, so Ludwig Hartmann optimistisch. „Mehrere Gutachten haben bereits bestätigt: Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist verfassungsrechtlich zulässig und sogar geboten, wenn wir unsere schöne Heimat Bayern bewahren wollen. Ich bin zuversichtlich: Am Ende stimmen Bürgerinnen und Bürger ab und zeigen CSU-Flächenvernichtungswahn die rote Karte!“
Als weiterer Bündnispartner äußert sich Klaus Mrasek (ÖDP-Vorsitzender): Der große Zuspruch der Bürgerinnen und Bürger während der Unterschriftensammlung hat uns gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Davon kann uns auch die CSU-Regierung nicht abbringen. Ich sehe der Entscheidung der Verfassungsrichter optimistisch entgegen.“ LBV-Landesvorsitzender Dr. Norbert Schäffer ist sich sicher: „Der Wunsch der Menschen in Bayern, den verschwenderischen Umgang mit unserer Natur und Kulturlandschaft zu beenden und auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen, ist riesengroß. Eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist eine leider notwendige Maßnahme um dieses Ziel zu erreichen. Das wird auch die Richter überzeugen.“ Und Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz unterstreicht: „Viele Jahre hat die Politik erfolglos versucht, den Flächenverbrauch mit freiwilligen Maßnahmen zu begrenzen. Das ist nicht gelungen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass der maßlose Umgang mit dem Boden als unserer knappsten Ressource rechtlich verbindlich durch ein Volksbegehren begrenzt wird!“ Der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Abl, Josef Schmid, betont die Bedeutung der Böden für die Landwirtschaft:“ Wir Bauern tragen die Verantwortung für den Boden als Lebensgrundlage auch zukünftiger Generationen. Er darf nicht länger einer überholten Wachstumsideologie geopfert werden.“
Die CSU-Regierung muss den eingereichten Gesetzentwurf bis spätestens 18. April beim BayVerfGH zur Prüfung einreichen. Dessen Entscheidung auf Zulässigkeit erfolgt innerhalb von drei Monaten, also spätestens zum 17. Juli 2018. Bei festgestellter Zulässigkeit könnte die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt!“ im Spätsommer beginnen. Ohne die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs wäre ein Volksentscheid theoretisch zusammen mit der Landtagswahl 2018 am 14. Oktober möglich gewesen. „Die Zusammenlegung von Volksentscheid und Landtagswahl hätte ich organisatorisch für sinnvoll gehalten“, so Ludwig Hartmann. „Ohne die Hinhalte- und Verzögerungstaktik der CSU-Regierung wäre dies möglich gewesen. So aber wird uns das Thema noch länger beschäftigen.“
Der BayVerfGH hatte zuletzt im Februar 2017 ein Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA als unzulässig abgewiesen. Zugelassen wurde hingegen im Oktober 2012 das Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge, das zu einer vorgezogenen Entscheidung im bayerischen Landtag führte. Damals schaffte die CSU-FDP-Koalition die unter CSU-Ministerpräsident Stoiber eingeführten Studienbeiträge vor dem eigentlichen Volksentscheid ab.