BETONFLUT
EINDÄMMEN

Damit Bayern Heimat bleibt

Das Volksbegehren gegen
den Flächenfrass

Bayern verliert sein Gesicht

Jeden Tag verschwinden 13 Hektar Bayern unter Asphalt und Beton. Das entspricht 18 Fußballfeldern. Jedes Jahr wird eine Fläche so groß wie der Ammersee zugebaut. Wir finden: Es reicht! Wir wollen eine gesetzliche Grenze für den Flächenverbrauch und so die Betonflut eindämmen.

Nicht mit uns!

Ludwig Hartmann, Bündnissprecher

Ludwig Hartmann, Bündnissprecher

Bayern verliert sein Gesicht, die Menschen ihre Heimat. Ich kämpfe für eine sparsame und intelligente Nutzung unserer geerbten Natur und Kulturlandschaft – nach dem Motto: Denken, bevor der Bagger kommt!

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Luise Kinseher, Kabarettistin

Luise Kinseher, Kabarettistin

Heimat ist bekanntlich ein strapazierter und missbrauchter Begriff – auch ein Bayerisches Heimatministerium sorgt hier nicht für Klarheit; im Gegenteil! Der Begriff „Heimat“ und das jeweils individuelle Gefühl, das der Einzelne damit verbindet, fordert uns immer wieder zu der Frage heraus, was für eine Heimat wollen wir eigentlich? weiterlesen →

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Dr. Norbert Schäffer, Landesvorsitzender LBV

Dr. Norbert Schäffer, Landesvorsitzender LBV

Wir müssen aus unserer Sorge um die Bayerische Natur und Landschaft jetzt eine Massenbewegung machen. Lassen Sie uns aufmerksam durch unser Land gehen und beobachten, wie mit unserer Natur und mit unserer Landschaft umgegangen wird, lassen Sie uns mit Kollegen, Freunden und Familie über den Flächenfraß reden. Und lassen Sie uns unser Volksbegehren Flächenfraß zum Erfolg führen.

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Worum genau geht es?

Damit Sie sich schnell und fundiert informieren können, 
haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Wie kann ich mich engagieren und auf dem Laufenden bleiben?

Ob alleine vor Ort oder in einer Aktionsgruppe aktiv: Wir können jede Hilfe gebrauchen! Denn in der 2. Phase müssen 1 Million Wahlberechtigte innerhalb von 14 Tagen in den Rathäusern unterschreiben. Das geht nur, wenn wir schnell mobilisieren können. Bitte melden Sie Ihr Interesse an Infos zum Volksbegehren bei info@betonflut-eindaemmen.de und tragen Sie Sich in unseren Newsletter ein. Sie erhalten dann regelmäßige Informationen zum Thema. Selbstverständlich geben wir Ihre Mail-Adresse nicht weiter und verwenden sie auch nicht für andere Zwecke.

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, Verwandten, Freunden und Freundinnen und ihren Kolleginnen und Kollegen in der Arbeit. Äußern Sie sich auf Facebook, Twitter und Co. Teilen und liken Sie unsere Posts und Tweets. Helfen Sie vor Ort bei Informationsständen und der Verteilung von Informationsmaterial mit.

Was ist das Problem am Flächenverbrauch?

Er ist ein Problem für die Umwelt: Weniger natürliche Flächen bedeutet weniger Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Schon heute gibt es einen dramatischen Schwund vor allem bei Insekten und Vögeln.

Versiegelte Flächen führen zu mehr Überschwemmungen. Während in Wiesen und Wäldern das Regenwasser versickert und erst nach und nach in die Bäche und Flüsse fließt, wird es auf Beton und Asphalt sofort in die Gewässer abgeleitet. Bei starken Regenfällen können die Bäche und Flüsse die Wassermengen nicht mehr aufnehmen – es kommt zu Überschwemmungen.

Der Flächenverbrauch ist ein Problem für die Landwirtschaft. Neue Gewerbegebiete oder Straßen gehen stets zu Lasten von Acker- und Weidefläche.

Weil die meisten neuen Gewerbegebiete und Einkaufszentren fernab der Ortszentren entstehen, machen dort immer mehr Geschäfte dicht. Bäcker, Metzger, Lebensmittel- und Bekleidungsläden verschwinden und die Ortszentren veröden. Menschen, die über kein Auto verfügen, werden von der Versorgung abgeschnitten. Und vor allem ändert sich das Landschaftsbild: Es dominieren Gewerbegebiete, Einkaufszentren und Logistikhallen – nicht mehr über Jahrhunderte gewachsene Städte und Dörfer und Kulturlandschaft.

Wie hoch ist der Flächenverbrauch in Bayern eigentlich?

In Bayern wurden in den letzten Jahren im Schnitt 13,1 Hektar Fläche täglich zugebaut. Das entspricht mehr als 18 Fußballfeldern. Auf das ganze Jahr gerechnet sind es 4.781 Hektar, in etwa eine Fläche von der Größe des Ammersees. Seit 2000 wurde eine Fläche so groß wie die Städte München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Fürth zusammen von der Betonflut überspült.

Ist das Gesetz ein Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht?

Die Höchstgrenze für den Flächenverbrauch ist eine verbindliche Regel, die für ganz Bayern und selbstverständlich auch für die Kommunen gilt – wie alle anderen Gesetze im Landes- und Bundesrecht, etwa das Bau- und Haushaltsrecht. Der Charakter Bayerns und seine vielfältige Natur lassen sich nur durch verbindliche Regeln schützen, die für alle gelten. Den Kommunen bleibt aber noch genügend Handlungsspielraum.

Wird mit einer gesetzlichen Begrenzung des Flächenverbrauchs nicht die Entwicklung im ländlichen Raum gebremst?

Nein, es wird nur ein sparsamerer Umgang mit Flächen erforderlich sein. Die 5 Hektar Flächenverbrauch pro Tag, die künftig noch möglich sind, lassen genügend Raum für weitere Entwicklung, für den Bau von Wohnungen oder Gewerbeansiedlungen. Derzeit sind in Bayern mindestens 11.000 Hektar Gewerbeflächen ungenutzt. Dabei handelt es sich nur um die bekannten Zahlen. Da es hierfür keine Meldepflicht gibt, liegt die tatsächliche Zahl wahrscheinlich deutlich höher. Wir haben also keinen Mangel an Gewerbeflächen, sondern einen Überfluss.

Was ändert sich mit dem Volksbegehren konkret?

Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, wird der Flächenverbrauch in Bayern um zwei Drittel gesenkt. Derzeit (Stand 2015) werden 13,1 Hektar Fläche am Tag verbraucht, das entspricht im Jahr 4781 Hektar. Nach unserem Gesetz sind künftig noch 5 Hektar am Tag erlaubt oder 1825 im Jahr.

Wie funktioniert ein Volksbegehren?

  1. Phase: Unterschriftensammlung zum Volksbegehren
    Um das Volksbegehren beantragen zu können, sind mindestens 25.000 Unterschriften von in Bayern wahlberechtigten Bürger*innen nötig. Am 07. März haben mit 48.225 fast doppelt so viele Unterschriften wie notwendig beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das hat unseren Antrag abgelehnt und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur weiteren Prüfung vorlegen. Dieser hat jetzt bis zum 16. Juli Zeit, sein Urteil zu fällen und zu veröffentlichen. Wird unser Volksbegehren zugelassen, setzt das Innenministerium den Termin für den Eintragungszeitraum entsprechend der Vorschriften des Wahlgesetzes fest. Wir haben darauf keinen Einfluss.
  2. Phase: Volksbegehren
    Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen innerhalb von 14 Tagen knapp 1 Million  (genau 10 Prozent) aller Wahlberechtigten in dem Rathaus ihres Erstwohnsitzes unterschreiben.
  3. Phase: Volksentscheid
    Ist das Volksbegehren gewonnen, kann es zum Volksentscheid kommen, wenn der Landtag den Gesetzestext des erfolgreichen Volksbegehrens nicht umsetzen will. In diesem Fall hat der Landtag die Möglichkeit im Volksentscheid einen Alternativentwurf zur Abstimmung zu stellen. Abgestimmt werden kann im Wahllokal oder per Briefwahl, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.

Wieso soll überhaupt noch der Verbrauch von Fläche erlaubt sein?

Für den Neubau von Wohnungen und andere Entwicklungsmaßnahmen brauchen wir noch Platz. Allerdings müssen wir wesentlich sparsamer mit unseren Ressourcen umgehen als bisher. Mittel- bis langfristig soll der Verbrauch tatsächlich weiter reduziert werden, etwa durch die Nutzung bereits bebauter, aber brachliegender Flächen. Schon in ihrem Bodenschutzprogramm 1991 forderte die damalige Bayerische Staatsregierung langfristig eine Reduktion des Flächenverbrauchs auf Null Hektar. Mit unserem Volksbegehren machen wir dazu endlich den ersten Schritt.

Wie geht es weiter?

Am 07. März haben wir 48.225 von den Gemeinden und Städten geprüfte Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Dieses hat unseren Antrag abgelehnt und zur weiteren Prüfung an den bayerischen Verfassungsgerichtshof weitergeleitet. Der hat jetzt bis spätestens 16. Juli Zeit, sein Urteil zu fällen. Lasst das Verfassungsgericht das Volksbegehren zu, setzt das Innenministerium den14-tägige Eintragungszeitraum für unser Volksbegehren fest, der acht bis zwölf Wochen später beginnt. Auf die Entscheidung des Innenministeriums haben wir keinen Einfluss.

Aufgrund dieser Fristen kann der Eintragungszeitraum erst nach den Sommerferien stattfinden.

 

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Noch Fragen?

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Gerne direkt an den Bündnissprecher Ludwig Hartmann: Ludwig.Hartmann@betonflut-eindaemmen.de